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Wissen Sie welche Spenden bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können?

In Allgemein on 18. September 2010 at 19:49

Bei der Steuererklärung sollte man wissen, welche Ausgaben bzw. Aufwendungen unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Denn jede hohe Ausgabe, senkt Ihre Steuer. Wer sich damit nicht auseinandersetzen möchte oder keine Ahnung hat, sollte sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden, die gegen ein bestimmtes Entgelt die Steuererklärung erledigen und die Meldung vom Finanzamt auf Richtigkeit überprüfen.

Sie wollen eine Spende ansetzen? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Doch auch hier gibt es Unterschiede:

Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Spenden:

  • Sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte unter Sonderausgaben absetzbar
  • Übersteigt Ihre Zuwendung den Höchstbetrag, dann können Sie die Zuwendung im Folgejahr im Rahmen des Höchstbetrages fortgeschrieben werden
  • Liegen die Zuwendungen oberhalb der 20%-Grenze, werden sie in das Folgejahr fortgetragen und erneut mit bis zu 20 % berücksichtigt
  • Eine zeitliche Begrenzung gibt es für den Spendenvortrag nicht

Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine politische Partei oder unabhängige Wählervereinigung:

  • Werden zunächst nicht als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen, sondern bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt von der Steuerschuld abgezogen (Alleinstehende bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten erhöht sich der Wert auf 3.300 Euro)
  • Bei Zuwendungen an Parteien sind diese darüber hinaus bei Alleinstehenden bis zu weiteren 1.650 Euro und Verheirateten bis zu 3.300 Euro als Sonderausgaben absetzbar.

Doch welche Spenden werden steuerlich nicht anerkannt?

Wenn Sie an eine nicht steuerbegünstigte Organisation spenden, auch wenn hier ein steuerbegünstigter Zweck verfolgt wird, sind diese nicht absetzbar, wie z. B. für karitative Zwecke oder auch Zahlungen und Sachspenden direkt an eine in Not geratene Familie oder wenn bei Haus- und Straßensammlungen Geld gespendet wird. Bei Zuwendungen dürfen keine Gegenleistungen stehen. Eine Ausnahme sind UNICEF-Grußkarten.

Sie benötigen eine Zuwendungsbestätigung, damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt. Wer glaubt stattdessen den Überweisungsträger als Nachweis beizulegen, um den Steuerbonus zu erhalten, wird enttäuscht sein. Nur wer die Zuwendungs-bestätigung im Original beilegt, wird belohnt. Es gibt aber auch Ausnahmefälle: Dem Finanzamt genügt bei steuerbegünstigten Organisationen ein vereinfachter Nachweis in Form des Kontoauszugs, Bareinzahlungsbeleg oder bei Spenden auf ein Sonderkonto zur Unterstützung von Katastrophenopfer.

Eine Spende auf einem Spenderkonto eines nicht steuerbegünstigten Spendensammlers wird nur vom Finanzamt anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Spendenkonto wird als Treuhandkonto geführt und die Spenden werden anschließend an eine steuerbegünstigte Organisation weitergeleitet
  • Spende wird in einer Spendenliste mit Name und Höhe geführt
  • Die Organisation kann anhand dieser Liste eine Zuwendungsbestätigung ausstellen
  • Bei Einzahlung auf ein Sonderkonto ist der vereinfachte Nachweis nur möglich, wenn eine Kopie der Buchungsbestätigung von Ihrer Bank um die Spendenliste mit Ihrem Namen und Spendenhöhe beigefügt wird (eine Einzelbescheinigung für den Spender wird auch anerkannt)

Neben den Geldspenden können auch Sachspenden in der Steuererklärung angesetzt werden. Für Sachspenden gibt es einen eigenen verbindlichen Vordruck, indem der Empfänger exakte Angaben über den Gegenstand abgeben muss. Der aktuelle Sachwert muss nachgewiesen werden, z. B. durch einen Gutachter unter Angabe, welche Kriterien zur Wertermittlung des aktuellen Sachwertes herangezogen wurde oder anhand der Originalrechnung der Restwert berücksichtigt wurde.

Dabei muss der Empfänger die Unterlagen zusammen mit einer Kopie der Zuwendungs-bestätigung buchhalterisch verbuchen.

Werden mehrere Sachwerte gespendet, muss der Empfänger für jeden Gegenstand den Marktwert ermitteln und auf der Zuwendungsbestätigung ausweisen. Erstellen Sie am besten eine detaillierte Liste, aus der die Sachspenden mit genauer Bezeichnung aufgelistet sind, wenn möglich die dazugehörige Rechnung mit Nachweis des damaligen Neuwertes und Datum als auch der Marktwert zum Zeitpunkt der Sachspendenan-nahme. Mit diesen Tipps wissen Sie unter welchen Voraussetzungen Ihre Spende steuerlich anerkannt wird.