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Steuerabkommen mit Schweiz fehlgeschlagen

In Allgemein on 3. Oktober 2012 at 12:58

In der Vergangenheit hatte Deutschland Steuer-CDs aus der Schweiz erworben, um deutsche Steuersünder mit einem Bankkonto in der Schweiz ausfindig zu machen.

Daraufhin hatten einige kalte Füße bekommen und sich freiwillig angezeigt, damit die Strafe milder ausfällt.

Um zukünftig einfacher an die Daten heranzukommen, will Deutschland ein ratifiziertes Abkommen mit der Schweiz, damit die Weitergabe deutsche Steuersünder automatisch abläuft.

Das Steuerabkommen sieht eine pauschale, anonyme und abgeltende Nachversteuerung von deutschem Schwarzgeld mit Sätzen zwischen 21 und 41 Prozent vor. Zukünftige Erträge deutscher Kunden auf Schweizer Bankkonten sollen genauso wie in Deutschland mit 26,4 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Die Steuereinnahmen sollen über die Schweizer Steuerverwaltung bei den Banken eingezogen und ohne Namensnennung nach Deutschland weitergeleitet werden.

Das Bundesfinanzministerium vermutet, dass etwa 280 Milliarden Euro deutsches Kapital von Schweizer Banken verwaltet wird.

Per Volksabstimmung sollten die Schweizer ihre Unterschrift abgeben, die für die anonyme Weitergabe von deutschen Steuersündern vorsieht.

Die Abstimmung scheiterte aufgrund von ca. 1.500 fehlenden Stimmen. Für eine Volksabstimmung werden in der Schweiz 50.000 Unterschriften benötigt.

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