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Steuerliche Benachteiligung für homosexuelle Ehepaare

In Allgemein on 13. August 2012 at 22:56

Kanzlerin Merkel will jetzt noch keine Entscheidung zum Ehegattensplitting für homosexuelle Ehepaare treffen. Sie will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2013 kommen soll, abwarten.

Eine Abschaffung der Praxisgebühr sieht sie nicht vor. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften ist schon länger ein Thema und muss abgebaut werden. In vielen Bereichen, wie z. B. bei der Grunderwerbsteuer oder der Erbschaft ist das bereits geschehen. Die Kanzlerin will beim Thema Ehegattensplitting die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts abwarten. Sie weigert sich Position zu beziehen und lässt sich lieber vom Bundesverfassungsgericht sagen, was zu tun ist. Damit stellt sich damit gegen die Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten, die für eine Gleichstellung von Homo-Ehen bei der Einkommensteuer vor dem Karlsruher Gericht verlangt haben. Klar ist, dass bislang eine Entscheidung notwendig ist.

2004 wurde die Praxisgebühr von zehn Euro eingeführt, die pro Patient und pro Quartal beim Arztbesuch fällig wurde. Mit der Einführung der Praxisgebühr wurden jährlich zwei Milliarden Euro eingenommen. Nachdem sich die finanzielle Lage bei den Kassen zum Guten gewendet hat, wird über eine Abschaffung der Gebühr diskutiert. Daniel Bahr, FDP-Gesundheitsminister, will die Praxisgebühr möglichst bald abschaffen, jedoch sieht die Kanzlerin hier keine notwendige Disposition.

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